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Unternehmen haben die Möglichkeit, zur Verringerung ihrer Eigenbelastung externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu
beauftragen. Denn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz kann der Unternehmer die sicherheitstechnische Betreuung seines
Betriebes ausser durch Bestellung von eigenen Fachkräften für Arbeitssicherheit auch sicherstellen, indem er eine externe
Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt.
Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet viele Vorteile:
- Neutrale und wertfreie Betrachtung der betrieblichen Situation
- Die Freistellung und Qualifizierung von betrieblichen Personal entfällt
- Entlastung der Betriebsleitung
- Messgeräte für die Arbeitsplatzanalyse müssen nicht vorgehalten werden usw.
Als überregional tätige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit jahrelanger Erfahrung betreue ich Betriebe
nach DGUV Vorschrift 2 ( alt: BGV A2) als
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Meine Leistungen umfassen vollständig den sich aus der DGUV Vorschrift 2 ergebenden Aufgabenumfang.
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