Rainer Schein 

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Brandschutzbeauftragter
Platzhalter-Bild
Willkommen

Home

Unternehmen haben die Möglichkeit, zur Verringerung ihrer Eigenbelastung externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu

beauftragen. Denn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz kann der Unternehmer die sicherheitstechnische Betreuung seines

Betriebes ausser durch Bestellung von eigenen Fachkräften für Arbeitssicherheit auch sicherstellen, indem er eine externe

Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt.

Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet viele Vorteile:

- Neutrale und wertfreie Betrachtung der betrieblichen Situation

- Die Freistellung und Qualifizierung von betrieblichen Personal entfällt

- Entlastung der Betriebsleitung

- Messgeräte für die Arbeitsplatzanalyse müssen nicht vorgehalten werden usw.

Als überregional tätige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit jahrelanger Erfahrung betreue ich Betriebe

nach DGUV Vorschrift 2 ( alt: BGV A2) als

                              Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Meine Leistungen umfassen vollständig den sich aus der DGUV Vorschrift 2 ergebenden Aufgabenumfang.

[Home] [Infos] [Kontakt]